Oberbürgermeister Dr. Eugen Schmid |
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In Baden-Württemberg hat der Bürgermeister oder Oberbürgermeister, wie er in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten bezeichnet wird, eine in der Gemeindeordnung verankerte umfassende Stellung. Er ist Vorsitzender des Gemeinderats, also der Vertretung der Bürger und des Hauptorgans der Gemeinde, dessen Sitzungen er vorbereitet, einberuft und dessen Beschlüsse er vollzieht. Sodann leitet er die Gemeindeverwaltung, regelt deren innere Organisation, grenzt im Einvernehmen mit dem Gemeinderat die Geschäftskreise der Beigeordneten ab, erledigt in eigener Zuständigkeit die Geschäfte der laufenden Verwaltung, die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben sowie die staatlichen Weisungsaufgaben und ist Vorgesetzter der Bediensteten. Schließlich vertritt er die Gemeinde und ist damit, nach dem Gemeinderat, deren anderes Organ. Seine Amtszeit beträgt acht Jahre. Gewählt wird er von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl. Dr. Eugen Schmid, 1932 geboren, parteilos, ehemaliger Richter und Ministerialbeamter, ist seit 3. Januar 1975 Oberbürgermeister von Tübingen; 1982 und 1990 wurde er von der Bürgerschaft jeweils wiedergewählt. Im Laufe seiner Amtszeit ist ihm eine Fülle von Nebenämter im wirtschaftlichen, kulturellen und verbandspolitischen Bereich zugewachsen. Beispielsweise ist er Aufsichtsratsvorsitzender verschiedener, ganz oder teilweise städtischer Gesellschaften. Seit vielen Jahren gehört er dem Hauptausschuß und dem Präsidium sowie dem Kulturausschuß des Deutschen Städtetags an; zeitweise war er einer der Präsidentenvertreter. Immer wieder war er auch Mitglied des Vorstands des Städtetags Baden-Württemberg; derzeit ist er dessen Vorsitzender. Über diese Funktion und über sein Kreistagsmandat, das er seit 1973 ununterbrochen inne hat, wurden ihm auch verschiedene ehrenamtliche Tätigkeiten in der Sparkassenorganisation übertragen; so wurde er wiederholt in den Verwaltungsrat der Kreissparkasse Tübingen gewählt, dessen stellvertretender Vorsitzender er ist.
Zum Geschäftsbereich des Oberbürgermeisters (Dezernat 00) gehören folgende Ämter: |
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